Wissenswertes zur gesetzlichen Rente und Alternativen zur gesetzlichen Rente

Hallo liebe Leser,
für den heutigen Beitrag im Blog habe ich ein wenig, hoffentlich auch für euch Wissenswertes zur gesetzlichen Rente recherchiert und auch Alternativen zur gesetzlichen Rente gefunden.

Norbert Blüm, ehemaliger Bundesarbeitsminister, kolportierte Mitte der 1980-iger Jahre: „Die Rente ist sicher“. Obwohl dieser Satz eher als Wahlkampfslogan zu verstehen war, hatte er einen wahren Charakter. Zu dieser Zeit. Mittlerweile steht ein dickes Fragezeichen hinter dieser Aussage – sicher ist die Rente keineswegs. Das Rentenniveau sinkt seit Jahren konstant. Wenn sich dieses weiterhin so fortsetzt, nähern sich Rentnerinnen und Rentner immer häufiger der Sozialhilfe und driften in die Altersarmut ab. Vielen Ruheständler reicht ihre gesetzliche Rente kaum zum Leben. Sie sind vielfach zumindest auf einen Minijob angewiesen. Fakt ist, dass ohne eine privat zu finanzierende Zusatzvorsorge ein angenehmer Lebensabend nicht gesichert ist. Im Folgenden werden wissenswerte und nützliche Informationen zum Themenkomplex Rente sowie den Vorsorgemöglichkeiten aufgezeigt.

Was versteht man unter gesetzliche Rentenversicherung?

Im Jahr 1889 trat unter Kaiser-Wilhelm II. und Reichskanzler von Bismarck das Alterssicherungsgesetz als Vorläufer der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung bereits in Kraft. Bis heute wurde sie mehrfach reformiert, wobei dieses nicht immer zu Gunsten der Rentner ausfiel. Die Rentenversicherung ist die finanzielle Absicherung, die nach dem Berufsleben greift. Zugleich sind im Todesfall des Berechtigten auch Hinterbliebene abgesichert und haben Anspruch auf einen Teil der Rente. Aktuell liegt dieser bei 25% der Rente, die dieser erhalten hat oder ihm zugestanden hätte. Voraussetzung:

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss zum Todeszeitpunkt bestanden haben
  • Der Verstorbene muss mindesten 5 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben

 

Daneben bietet diese auch einen Schutz bei verminderter Erwerbsfähigkeit.

Der aktuelle Beitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen leisten, beträgt 9,3% des Bruttogehalts. Aus diesem Topf finanzieren sich die Renten der heutigen Rentner.

Selbstständige unterliegen dieser Pflichtversicherung nicht. Sie können dieser jedoch freiwillig beitreten.

Wie auf dem Online-Blog verbraucher-tipps.com auf der Seite, Alternativen zur gesetzlichen Rente, zu lesen ist, beträgt die Durchschnittsrente derzeit etwa 1400 Euro pro Monat. Aktuell beläuft sich die Zahl der Rentner hierzulande auf 25,66 Millionen.

Was bedeutet Rentenniveau?

Darunter versteht man den Prozentsatz, der als herkömmliche Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung ausbezahlt wird. Aktuell beträgt dieser 48% des letzten Bruttoeinkommens, abzüglich Pflege-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen. Damit ist das Niveau seit dem Jahr um 5%-Punkte abgesunken. Der heutige Bundesarbeitsminister Heil hat ein Paket geschnürt hat, dass die 48% in jedem Fall bis zum Jahr 2025 gehalten werden sollen. Doch was folgt danach? Nicht auszuschließen ist es, dass ein Absinken auf dann nur noch 43% erfolgt.

Die Berechnung der Rente

Für eine gerechte Lösung werden so genannte Rentenpunkte vergeben. Arbeitnehmer, die länger als andere arbeiten oder höhere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten beim Eintritt in den Ruhestand auch mehr Geld. Um Nachteile bei der Bemessung der Rente auszuschließen, werden auch Kindererziehungszeiten mit einberechnet. Daneben ist auch der Zugangsfaktor ein Kriterium. Wird die Regelaltersgrenze erreicht, beträgt dieser 1,0. Geht man eher in den Ruhestand, sinkt dieser. Wird darüber hinaus gearbeitet, steigt er entsprechend an. Darüber hinaus sind auch Rentenwerte, die von der Regierung festgelegt werden und der Rentenfaktor maßgeblich. Bei der Altersrente liegt er zurzeit bei 1,0 Punkten, bei einer Erwerbsminderung bei 0,5.

Die Rente mit 65 Jahren ist seit dem Jahr 2012 passé. Jedes Jahr wird das Eintrittsalter nunmehr um einen Monat angehoben. Dieses bedeutet, dass man künftig erst mit 67 in Rente gehen wird.

Die Renten-Formel: Rentenpunkte x Zugangsfaktor x Rentenwert x Rentenfaktor.

Ruheständler müssen Beiträge zu Renten- und Pflegeversicherung leisten und ab einem bestimmten Rentensatz auch Steuern zahlen.

Welche Vorsorgemöglichkeiten bestehen?

Eine der Optionen, eine freiwillige Vorsorge für das Alter zu treffen, ist die so genannte Riesterrente. Namensgeber war der ehemalige Bundesarbeitsminister Walter Riester. Diese Form wird staatlich gefördert.

Vorteile der Riesterrente:

 

  • Staatliche Förderung bei einer Eigenleistung von 4% des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr
  • 200 € einmaliger Bonus bei Vertragsbeginn vor dem 25. Lebensjahr
  • Einzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden (Sonderausgaben)
  • 300 € Zulage pro Kind, das nach 2008 geboren wurde (davor 185 €)
  • Höchstens 175 € Grundzulage

 

Nachteile der Riesterrente:

 

  • Keine Förderung bei einer Sparrate, die 4% übersteigt
  • Vorzeitige Vertragskündigung führt zu einer vollständigen Rückzahlung der Zulagen
  • Kapital kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden
  • Die Erträge werden bei Renteneintritt zu 100% versteuert

 

Die hohe Besteuerung macht die Riesterrente unattraktiv. Zudem gibt es in puncto Auszahlung keine Flexibilität.

 

Aktienmärkte als Vorsorge und Kapitalbildung

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Merz bringt als Vorsorge und Kapitalbildung Aktienmärkte ins Spiel.
Demnach sollten über Freibeträge, derzeit 801 Euro, mit Aktien Sparpläne aufgebaut werden.

Seiner Auffassung nach, wären 5 Euro täglich dazu ausreichend.
Je nach Aktien können die Wertpapiere (Anteilscheine) mal günstig, aber auch zu einem hohen Kurs erworben werden.

Aus dem Depot kann man dann monatlich 625 Euro an Zusatzrente entnehmen. Theoretisch. Zum einen werden 25% Abgeltungssteuer aus Gewinnen von Aktienverkäufen und Dividenden fällig. Zum anderen besteht immer ein Risiko. Denn kommt es zum Börsencrash, ist das Kapital verloren. Auch wenn dieses nur alle 8 bis 10 Jahre vorkommt, so bleibt immer ein Restrisiko. Fallen die Aktienkurse, minderte dieses natürlich auch die Rentenhöhe. Und noch eines: Es sind immerhin 150 Euro monatlich, die man aufbringen muss. Dazu sind längst nicht alle Arbeitnehmer in der Lage.

Trotz dieser Unwägbarkeiten, ist der Merz-Vorschlag deutlich besser, als die Riesterrente.

Diese Form bietet eine gute Chance, auf eine attraktive Zusatzrente. Es ist jedoch unabdingbar, bereits in jungen Jahren damit zu beginnen.

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