Burkhardtsdorf zahlt Zuschuss beim Hauskauf – so will die Gemeinde Familien anlocken

Heute bin ich über eine Werbung für einen Artikel in der Freien Presse gestolpert. Der Titel hat mich sofort neugierig gemacht: „Familien mit Kindern gesucht: Erste Interessenten für Zuschuss beim Hauskauf in Burkhardtsdorf“. Leider stand der komplette Artikel hinter der Bezahlschranke. Also habe ich selbst recherchiert, was sich die Gemeinde Burkhardtsdorf da genau ausgedacht hat.

Über die Recherche bin ich schließlich auf die dazugehörige Förderrichtlinie gestoßen, die ich dir hier zusammenfassen möchte.

Was die Gemeinde Burkhardtsdorf plant

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die „Richtlinie zur Entwicklung von Bestandsimmobilien im Gebiet der Gemeinde Burkhardtsdorf“. Ziel ist es, die gewachsene Altbausubstanz zu erhalten, die Ortskerne zu beleben und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken – vor allem durch den Zuzug von Familien mit Kindern.

Gefördert wird der Erwerb von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung. Als Bestandsimmobilie gilt ein Gebäude, das vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurde. Einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile allein sind nicht förderfähig. In Ausnahmefällen kann auch der Erwerb mit anschließendem Abbruch und Neubau gefördert werden – dann braucht es allerdings einen Extra-Beschluss.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Grundbetrag: 5.000 Euro
  • Zusätzlich: 1.500 Euro pro Kind, das im Haushalt lebt und für das Kindergeld bezogen wird

Das jährliche Gesamtbudget der Gemeinde beträgt maximal 30.000 Euro. Die Förderung wird nur einmal pro Person und Grundstück gewährt.

Wichtige Bedingungen

  • Nur volljährige natürliche Personen (bei Paaren haften beide gesamtschuldnerisch)
  • Eigennutzung als Hauptwohnsitz muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen
  • Mindestens fünf Jahre Eigennutzung, sonst droht der Widerruf
  • Keine Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Nutzungsaufnahme
  • Es besteht kein Rechtsanspruch – die Mittel müssen im Haushalt verfügbar sein

Anträge können vor dem notariellen Kaufvertrag und bis zu sechs Monate nach der Nutzungsaufnahme gestellt werden. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister in der Reihenfolge des Eingangs. Die Auszahlung erfolgt erst nach Nachweis des Eigentums und der tatsächlichen Nutzungsaufnahme.

Die vollständige Richtlinie kannst du dir hier anschauen:
Richtlinie zur Entwicklung von Bestandsimmobilien (PDF)

Transparenzhinweis:
Dieser Artikel ist mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells entstanden. Die Inhalte habe ich recherchiert und geprüft, die KI hat mir vor allem bei der Strukturierung, der Formulierung und der Rechtschreibung geholfen, damit der Text gut lesbar bleibt.

Was hältst du von diesem Ansatz der Gemeinde? Findest du 5.000 Euro plus Kinderzuschlag ein sinnvolles Signal, oder ist das eher ein Tropfen auf den heißen Stein? Schreib mir gerne deine Meinung in die Kommentare. Diskutiere mit anderen Lesern und weise mich bitte auch darauf hin, falls ich etwas falsch wiedergegeben haben sollte – ich korrigiere das dann gern.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die Förderrichtlinie?

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

Der Grundbetrag beträgt 5.000 Euro. Pro Kind, für das Kindergeld bezogen wird, kommen zusätzlich 1.500 Euro hinzu.

Welche Häuser werden gefördert?

Nur Bestandsimmobilien, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden und zur Eigennutzung erworben werden. Einzelne Wohnungen gelten nicht als förderfähig.

Muss ich das Haus selbst bewohnen?

Ja. Die Eigennutzung als Hauptwohnsitz muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen und mindestens fünf Jahre bestehen bleiben. Eine reine Vermietung ist nicht förderfähig.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Die Förderung wird nur gewährt, soweit im Haushalt der Gemeinde noch Mittel verfügbar sind. Das jährliche Gesamtbudget liegt bei maximal 30.000 Euro.

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